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Datenschutz
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Hinweise zu Marken
Geschützte
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Warenzeichen oder sollten als solche betrachtet werden.
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Widerrufsbelehrung
für private Verbraucher Widerrufsrecht Die Frist beginnt nach Erhalt dieser
Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
(bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor
Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs.
2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie
unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB
in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
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Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung an den Zusteller ubergeben wurde, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin schriftlich zugesagt wurde. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Fristablauf zum Transport aufgegeben oder bis zum Fristablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
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AGB
1.Allgemeines
1.1 Diese Verkaufsbedingungen gelten,
soweit die Vertragspartner nichts abweichendes schriftlich vereinbart haben. Abweichungen sind nur gültig,
wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
1.2 Mit der Erteilung
eines Auftrages erkennt der Besteller unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen
an.
2.Preise und Zahlung
2.1 Unsere Preise verstehen sich, falls nichts abweichendes
vereinbart ist, ab Werk ohne Mehrwertsteuer und ohne Verpackung.
2.2 Unsere
Angebote sind freibleibend und haben höchstens 6 Wochen Gültigkeit.
Wir behalten uns vor, bestätigte Preise zu verändern, falls in dem
Angebotszeitraum eine Preisänderung stattfand.
2.3 Unsere Rechnungen
sind zahlbar: 10 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tage nach Rechnungsdatum
netto.
2.4 Bei Neukunden behalten wir uns vor, nur per Vorauskasse zu liefern.
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir ab dem Fälligkeitszeitpunkt
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank.
2.5 Gegen unsere Ansprüche
kann der Besteller nur dann aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend
machen, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten sind oder sich
ein gegen uns richtender, rechtskräftiger Vollstreckungstitel vorliegt.
3. Aufträge
3.1 Aufträge gelten
erst als angenommen, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind, oder
Rechnung gestellt wurde. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche
Auftragsbestätigung maßgebend.
3.2 Mehr- oder Minderlieferung
bis 10%, beziehungsweise nutzenabhängige Lieferung, der bestellten Menge
sind branchenüblich und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zur Annahmeverweigerung.
3.3 Abruf- oder Rahmenaufträge müssen innerhalb der nächsten
6 Monate abgenommen werden.
3.4 Falls bei Aufträgen bereits Material
vorbereitet, oder von uns bestellt wurde, und der Auftrag von Ihnen annulliert
wird, werden die bereits angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.
3.5 Werden
Daten per DFÜ oder Datenträger versendet, haftet der Absender für
eventuelle Datenfehler, die durch schlechte Verbindungen zustande gekommen sind.
Der Versender verpflichtet sich, nur geprüfte und virenfreie Daten zu übersenden,
bzw. per Datenträger zu übergeben, ansonsten haftet dieser für
eventuell entstandenen Schaden.
3.6 Aufträge per DFÜ gelten erst
als abgesendet, wenn diese schriftlich, zum Beispiel per Telefax, in Auftrag
gegeben worden sind.
3.7 Bei Bestellungen muß die gewünschte
Ausführung des vom Auftraggeber bestellten Produktes eindeutig aufgeführt
sein, z. B. Artikel-Nr., Typen-Nr., etc. Nicht zulässig ist eine Angabe
„Wie bereits geliefert“ oder ähnliches.
3.8 Der Mindestauftragswert
beträgt 80,00 € Leiterplattenwert, excl. Einrichtkosten, Rüstkosten
und Eilzuschläge.
3.9 Zusammenfassungen div. Klischee`s zu "einem
großen Film" (große Leiterplatte) zwecks Einsparung von Setupkosten
ist untersagt. Die angegebenen Setup Kosten verstehen sich pro Leiterplattentype.
Bei Nichteinhaltung erlauben wir uns entweder von der Bestellung Abstand zu
nehmen, bzw. Mehrkosten für Setup nachzuberechnen.
4.Korrekturabzüge und Freigabemuster
4.1 Die Begutachtung und Freigabe von
Korrekturabzügen, Zeichnungen und Mustern entbindet uns von jeder Haftung
für nicht beanstandete Fehler.
4.2 Für Fehler, die in der Bestellung,
in eingesandten Unterlagen oder durch undeutliche oder unvollständige Angaben
entstanden sind, wird keine Verantwortung übernommen.
5.Werkzeuge und Vorrichtungen
5.1 Werkzeuge, Vorrichtungen und Druckeinrichtungen
werden nur mit Kostenanteilen berechnet. Sie bleiben unser Eigentum.
6.Lieferzeiten
6.1 Die Lieferzeiten werden nach bestem Ermessen angegeben,
sie sind jedoch unverbindlich.
Die Lieferzeit beginnt erst mit Eingang aller
notwendigen kontrollierten und fehlerfreien Daten, nebst der Vorkassezahlung
bei Neukunden. Der Tag des Eingangs der Daten zählt nur dann als Arbeitstag
mit, wenn die Daten bis 9.00 Uhr morgens bei uns eingegangen sind, ist dies
nicht der Fall, beginnt die Lieferfrist am darauffolgenden Tag.
6.2 Wird
die Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware durch Umstände, die
wir nicht zu vertreten haben, für uns unmöglich oder wesentlich erschwert,
gleichgültig ob die Umstände in unserem Werk oder bei unseren Vorlieferanten
eintreten (z.B. höhere Gewalt, Betriebs- oder Fertigungsstörungen,
Brand, Arbeitskonflikte, nicht frist- oder ordnungsgemäße Belieferung
durch unsere Vorlieferanten usw.), so sind wir für die Dauer der Behinderung
und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht befreit.
6.3 Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
6.4 Nimmt der Besteller trotz unserer angemessenen Fristsetzung die verkauften
Waren ganz oder teilweise nicht ab, so sind wir berechtigt, durch einfache,
schriftliche Mitteilung uns hinsichtlich des nicht abgenommenen Teils ohne gerichtliche
Mitwirkung von dem Vertrag loszusagen und von dem Besteller Ersatz für
den durch die Nichterfüllung erlittenen Schaden zu verlangen. Der Schadensersatz
beträgt mindestens 15% des Verkaufspreises zuzüglich der uns entstandenen
Material- und Verwaltungskosten.
6.5 Lieferzeitüberschreitungen oder
verspätete Lieferungen berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt
vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung.
7.Gefahrenübergang
7.1 Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn
die Ware (oder Teile davon) unseren Betrieb verläßt.
8.Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Erfüllung unserer Forderungen aus sämtlichen Lieferungen einschließlich
etwaiger Schadensersatzforderungen unser Eigentum. Die Waren dürfen im
ordnungsgemäßen Verkehr weiterveräußert oder weiterverarbeitet
werden.
8.2 Wird die Ware vor Erfüllung unserer sämtlichen Kaufpreisforderungen
weiterveräußert, so tritt an die Stelle der Ware durch Vorausabtretung
die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf oder im Falle der Verbindung,
Vermischung oder Verarbeitung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten
Waren, ohne daß es einer ausdrücklichen Abtretung der Forderung bedarf.
Der Besteller hat uns vor der Veräußerung sofort zu benachrichtigen
und den Dritterwerber anzuweisen, insoweit Zahlung direkt an uns zu leisten.
Erhält der Besteller abweichend hierzu vom Dritterwerber dennoch seine
Forderungen bezahlt, so nimmt er diese Zahlung für uns treuhänderisch
im Sinne der Untreuevorschrift des Strafgesetzbuches entgegen und ist verpflichtet,
den entgegengenommenen Betrag sofort an uns weiterzuleiten.
8.3 Der Besteller
darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch zu Sicherung übereignen.
Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügung durch dritte
hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten.
9.Gewährleistung
9.1 Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich,
spätestens innerhalb von 3 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
Unwesentliche oder kleinere Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe,
die durch Eigenart der Herstellung bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation.
9.2 Bei fristgemäßen, berechtigten Reklamationen steht uns frei,
die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder entsprechend der
Wertminderung der Ware dem Besteller Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche
des Bestellers irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Der Besteller hat insbesondere
keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Minderung
des vereinbarten Kaufpreises oder Ersatz von Schäden irgendwelcher Art
einschließlich Gewinnentgang,
die unmittelbar oder mittelbar auf die Mängel zurückzuführen
sind.
9.3 Wir leisten Schadenersatz maximal bis zur Höhe des Leiterplattenwertes,
ungeachtet des realen Schadens, z.B. durch Bestückung, pp.
10.Rücktritt
10.1 Wir sind berechtigt,
vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Besteller sich
im Annahmeverzug befindet, in Vermögensverfall gerät, insbesondere
über sein Vermögen ein gerichtlicher Vergleich oder das Konkursverfahren
eröffnet wird.
10.2 Im Falle des Rücktrittes stehen dem Besteller gegen uns keine Schadensersatzansprüche
zu.
11. Fertigungsnormen
11.1 Standardmäßig
werden unsere Produkte nach DIN IEC 326f.
Wünscht der Kunde Abweichungen
von dieser Vorgabe muß dies im Auftrag ausdrücklich uns zweifelsfrei
angegeben werden.
12.Qualitätskriterien
12.1 Wenn keine Kundennormen vorliegen, wird lt. IPC.A600F
kontrolliert.
12.2 Produkte, welche elektrisch getestet sind, müssen
ohne Fehler in elektrisch funktioneller Eigenschaft geliefert werden.
12.3
Produkte, welche nicht elektrisch getestet sind, werden mit folgenden Garantien
geliefert:
-Für alle gelieferten Leiterplatten gilt AQL 1,0 Niveau
II
Oben genannte Kriterien sind in DIN ISO 2859 Teil 1 Tabelle I und Tabelle
II-A festgelegt.
13.Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Der Erfüllungsort ist Kassel.
13.2 Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden oder mit
ihm zusammenhängenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Kassel. Das gilt
auch für Scheckklagen.
13.3 Wir sind jedoch auch berechtigt, die Klage
bei dem Besteller zuständigen
inländischen oder ausländischen ordentlichen Gericht zu erheben.
14.Anwendbares Recht
14.1 Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.
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